Die Herkunftskennzeichnung informiert Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, woher ein Lebensmittel stammt
Sie ermöglicht eine bewusste Kaufentscheidung und schafft Transparenz. In Deutschland ist die Angabe der Herkunft für bestimmte Produktgruppen gesetzlich vorgeschrieben wie etwa bei frischem Fleisch, Obst, Gemüse, Honig, Fisch und Bio-Produkten.
Für die Angabe „Herkunft: Deutschland“ gelten klare Kriterien: Das Produkt muss von der Erzeugung bis zur Verpackung in Deutschland hergestellt worden sein. Bei Fleisch ist beispielsweise das Land der Aufzucht und das Land der Schlachtung anzugeben. Stimmen beide überein, darf die Herkunft mit „Ursprung Deutschland“ gekennzeichnet werden.
Haben Sie Interesse an einem Angebot? Bitte nutzen Sie unser Angebotsformular.
Kontaktieren Sie unser Team über office.efap@cpt.eurofinseu.com für weiterführende Informationen.