Diese erreichen wir mit unserem qualifizierten Personal durch Einsatz von modernster Analysetechnik, Förderung von Innovationen und Automatisierung von Prozessen, die in regelmäßigen internen und externen Qualitätskontrollen gesichert zu einer dauerhaften und kontinuierlichen Verbesserung des Systems beitragen.
Unseren Kunden bitten wir gerne unser langjähriges Know-how und unsere Expertise in allen umweltrelevanten Fragen an. Die in unseren Eurofins Umwelt Laboratorien vorhandenen Akkreditierungen und Zulassungen schaffen Vertrauen in die Qualität unserer Dienstleistungen
Zulassungen unserer Labore finden Sie unten und bei Resymesa.
Zulassung für Trinkwasseruntersuchungsstellen aller Bundesländer finden Sie hier.
Registrierung durch Achilles Nordics & Central Europe PreQualification System finden Sie hier.
Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV.
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG
Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
Untersuchungen von Heilwasser unter Einhaltung der Grundsätze von GMP im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr.3 AMG
Anerkennung als sachverständige Stelle in der Wasserwirtschaft Baden-Württemberg
Notifizierte Stelle für Grund- und Abwasser durch die AQS Bayern (LaborV)
Anerkennung als Untersuchungsstelle in der Abfallwirtschaft Baden-Württemberg
Akkreditierte Messstelle nach § 7 Abs.10 GefStoffV
Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG
Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
Staatliche Anerkennung als Untersuchungsstelle der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (§ 125 NWG, § 44 NAbfG)
Zulassung als staatlich anerkannte Untersuchungsstelle für Abwasseruntersuchungen für den Teilbereich "Überwachungsstelle" nach EKVO des Landes Hessen, §10 (4) Nr. 4 EKVO
Akkreditierte Messstelle nach § 7 Abs.10 GefStoffV
Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG
Arbeitsschutzmanagementsystem Gütesiegel "Sicher mit System" der BG RCI
Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
Zulassung als Untersuchungsstelle von Abwässern im Rahmen der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitern nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung (EKVO)
Anerkennung als Untersuchungsstelle für Grundwasser/Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (Hamburg)
Zulassung als EKVO-Laboratorium nach § 9 Abs. 5 Nr. 4 EKVO in Hessen
Anerkennung als Untersuchungsstelle gemäß §3 Abs.1 ThürDepEKVO
Anerkennung als Untersuchungsstelle nach § 33 Abs. 1 AbfKlärV
Anerkennung als Untersuchungsstelle von Böden gemäß DüV
Anerkennung als Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 8 BioAbfV
Zulassung als Untersuchungsstelle VSU Boden und Altlasten gem. § 18 BodSchG
Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 25 Landesabfallgesetzt (LAbfG) (NRW)
DIN CERTCO (Untersuchungen von Holzpellet, Holzbriketts und Fachbetrieb Pelletlogistik, Grillholzkohle, Grillholzkohlebriketts, Anzündhilfen, Einweggrills)
Untersuchungsstelle nach EBC-Richtlinien (Pflanzenkohle)
Anerkennung als Prüflabor für das RAL-GZ 727 (BGS) / RAL-GZ 724/1 (BGS) / RAL-GZ 724/2 (BGS)
Anerkennung als Prüflabor für die RAL-Gütesicherungen AS-Düngung bzw. AS-Humus
Anerkennung als Prüflabor für die RAL-Gütesicherungen Kompost, Gärprodukt und NawaRo-Gärprodukt
Anerkennung als Prüflabor für die RAL-Gütesicherung Dünger, Anerkennung für die Untersuchung Holzasche
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 6 Abs. 6 AltholzV
Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG
Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß § 3 Absatz 8 42. BImSchV
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
Anerkennung als sachverständige Stelle in der Wasserwirtschaft Baden-Württemberg
Zulassung als staatlich anerkannte Untersuchungsstelle für Abwasseruntersuchungen für den Teilbereich "Überwachungsstelle" nach EKVO des Landes Hessen, §10 (4) Nr. 4 EKVO
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 25 Landesabfallgesetz (LAbfG) (NRW)
Anerkennung als Untersuchungsstelle in der Abfallwirtschaft Baden-Württemberg (Probenahme AbfKlärV)
Anerkennung als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG und § 6 LBodSchAG in Verbindung mit BodSchASUVO (4.1 Probenahme Grund-, Sicker-, Oberfflächenwässer)
Zulassung nach dem Gesetz vom 21.04.1993 für die Durchführung technischer Forschungs- und Prüfungsangaben im Umweltbereich in Luxemburg
Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG
Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
Staatliche Anerkennung als Untersuchungsstelle der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (§ 125 NWG, § 44 NAbfG)
Zulassung als staatlich anerkannte Untersuchungsstelle für Abwasseruntersuchungen für den Teilbereich "EKVO-Laboratorium" nach EKVO des Landes Hessen, §10 (4) Nr. 4 EKVO
Zulassung als staatlich anerkannte Untersuchungsstelle für Abwasseruntersuchungen für den Teilbereich "Überwachungsstelle" nach EKVO des Landes Hessen, §10 (4) Nr. 4 EKVO
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 1 BBodSchG und § 17 Absatz 1 LBodSchG (NRW)
Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 16 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) (NRW)
Notifizierung als Untersuchungsstelle nach Klärschlamm-, Bioabfall-, Altholz- und Altölverordnung (NRW) - Klärschlamm nach § 33 AbfKlärV
Anerkannte Prüfstelle für den Straßenbau - Wasserwirtschaftliche Merkmale (NRW)