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Trinkwasseranalyse nach Trinkwasserverordnung

Um die frei von Krankheitserregern, reine und genusstaugliche Qualität des Trinkwassers in Deutschland zu sichern, wurden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Grenzwerte festgelegt bzw. aus der EU-Trinkwasserrichtlinie umgesetzt. Diese Grenzwerte sind bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Wassers einzuhalten. Die Gesellschaften der Eurofins Umwelt überwachen für Sie diese Grenzwerte durch eine qualitativ hochwertige Probenahme und Trinkwasseruntersuchung in den eigenen nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten sowie nach § 40 TrinkwV zugelassenen Prüflaboren.

Unsere Dienstleistungen

Wenn es um sichere Ergebnisse geht, sind wir in allen Fragen der TrinkwV dank unserer fundierten Kenntnisse Ihr erster Ansprechpartner. Unser Service in der Trinkwasseranalytik umfasst alle für Sie wichtigen Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich der Untersuchungsanforderungen nach TrinkwV 2023 bzw. gemäß der EU-Richtlinie 202/2184
  • Akkreditierte Probenahme und Analytik
  • Technische Bestandsaufnahme
  • Verständliche Berichterstellung:
    • in amtlich vorgegebenen Formularen
    • Dateiformate (EXCEL, ADIS, TEIS, Octoware)

Wir sorgen für Ihre Gewissheit

Wir testen Ihr Trinkwasser

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In den über ganz Deutschland verteilten Umwelt-Laboren des Eurofins Umwelt-Netzwerks testen wir Ihr Trinkwasser auf chemisch-physikalische, chemische und mikrobiologische Parameter, wie:

Chemisch-physikalisch:

  • Temperatur
  • Leitfähigkeit
  • pH-Wert
  • Färbung
  • Trübung
  • uvm.

Chemisch:

  • Blei, Nickel, Cadmium, Chrom usw.
  • Nitrat
  • Nitrit
  • Cyanid
  • Acrylamid, Pestizide- & Biozidproduktwirkstoffe inkl. deren Abbauprodukte
  • uvm.

Mikrobiologisch

  • Legionellen
  • Koloniezahl (bei 22 bzw. 36 °C)
  • Escherichia coli und coliforme Bakterien
  • Enterokokken
  • Somatische Coliphagen
  • uvm.

Neuerungen im Zuge der Novellierung der TrinkwV (06/2023)

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Diese Grenzwerte sind strenger*:

  • Arsen auf 0,0040 mg/L (bisher 0,010 mg/L), gültig ab 12.01. 2036 (für neu in Betrieb genommene Wasserversorgungsanlagen ab 12.01.2028)
  • Blei auf 0,005 mg/L (bisher 0,01 mg/L), gültig ab 12.01.2028
  • Chrom 0,025 mg/L (bisher 0,05 mg/L), weitere Herabsenkung zum 12.01.2030 auf 0,0050 mg/L
  • Maßnahmen, um die Legionellenbelastung zu verringern, müssen jetzt nicht mehr erst beim Überschreiten, sondern bereits beim Erreichen des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 Milliliter Trinkwasser ergriffen werden.

Diese Parameter sind neu:

  • Bisphenol A: Grenzwert 0,0025 mg/L, gültig ab 12.01.2024
  • Chlorat: Grenzwert 0,070 mg/L
  • Chlorit: Grenzwert 0,20 mg/L
  • Halogenessigsäuren (HAA-5): Grenzwert 0,060 mg/L, gültig ab 12. 01.2026
  • Indikatorparameter somatische Coliphagen: Referenzwert 50 PFU (plaquebildende Einheiten) pro 100 ml (Rohwasseruntersuchung Oberflächengewässer)
  • Betriebsparameter Trübung bei Anwendung eines Filtrationsverfahrens

Microcystin-LR: Grenzwert 0,0010 mg/L Cyanobakterien-Toxin, Untersuchungspflicht nur bei Algenblüte in der Ressource, gültig ab 12.01.2026

Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS):
Als Summe PFAS-20, Grenzwert 0,00010 mg/L (gültig ab 12.01.2026) und Summe PFAS-4, Grenzwert 0,000020 mg/L, gültig ab 12.01.2028

*Alle Werte ohne Datum gelten seit Inkrafttreten der novellierten TrinkwV

 

Übrigens, alte Bleileitungen müssen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Wenn Trinkwasserleitungen oder Teilstücke davon aus Blei vorhanden sind, besteht eine Meldepflicht für Wasserversorgungs- oder Installationsunternehmen an das zuständige Gesundheitsamt.

Alle in der TrinkwV geforderten Parameter untersuchen wir in unseren deutschlandweit verteilten Trinkwasserlaboren nach den Vorgaben der novellierten Verordnung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an!

Wer ist verantwortlich?

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In Deutschland wird das Trinkwasser sehr umfangreich und regelmäßig geprüft - von der Quelle bis zur Entnahmestelle. Dabei wird Trinkwasser zu rund 70 % aus Grundwasser, aber auch aus Oberflächengewässern, wie Flüssen und Seen, sowie aus Quellen gewonnen. Für die Sicherstellung der Qualität sind mehrere Parteien verantwortlich. Versorgungsunternehmen bzw. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind bei der Herstellung und Verteilung von Trinkwasser für die Qualität verantwortlich. Hierbei ist das Trinkwasser nicht nur durch Eigenkontrollen, sondern auch durch mögliche, zusätzliche angeordnete Untersuchungen von zuständigen Behörden (Gesundheitsämtern) überprüfen zu lassen. 
Von den Wasserwerken wird das Trinkwasser ins Netz geleitet. Ab der Übergabestelle in das Gebäude oder auf das Grundstück wird die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers an den Betreiber der Trinkwasserinstallation, in der Regel dem Gebäude- oder Grundstückseigentümer, abgetreten. Auch hier sind Untersuchungen durchzuführen, wobei wir Sie als Ihr Analysepartner gerne unterstützen.

Unter welchen Bedingungen und wie oft die Qualität des Wassers in Trinkwasserinstallationen in einem Wohngebäude untersucht werden muss (z. B. in Form einer Legionellenuntersuchung), erfahren Sie auf unseren Seiten zum Service für die Wohnungswirtschaft. 

Risikobasierter Trinkwasserschutz

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Die novellierte TrinkwV führt einen prozessorientierten, risikobasierten Ansatz für den Schutz der Trinkwasserqualität ein. Damit wird erstmals die gesamte Wasserversorgungskette – von der Quelle über Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Entnahme – systematisch bewertet, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und vorbeugende Maßnahmen zu ermöglichen.