Im Rahmen der Wasseranalytik ist die Untersuchung auf Legionellen im Wasser für uns ein wesentlicher Bestandteil im Unternehmen. Regional aufgestellt unterstützen wir Betreiber von Trinkwasserinstallationen mit zentraler Warmwasserbereitung sowie von Kühl- und Prozesswasseranlagen und Betreibern von Schwimmbädern in Bezug auf den Parameter Legionellen, indem wir einen umfassenden Service von der akkreditierten Probenahme bis zur Übermittlung und Bewertung der Analyseergebnisse anbieten. Somit können hohe Legionellenkonzentrationen und damit einhergehende potenzielle Gesundheitsgefährdungen frühzeitig erkannt und gemeldet werden.
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Unternehmer und Inhaber einer Trinkwasserinstallation, ihre Anlagen zur gewerblichen oder öffentlichen Wasserabgabe, die über 400 Liter Speichervolumen bzw. 3 L Rohrleitungsvolumen verfügen, regelmäßig nach Vorgaben auf den Parameter Legionella spec. untersuchen zu lassen. Legionellen kommen ubiquitär in allen Süßwasserbiotopen vor und können sich bei technischen Mängeln in Anlagen unkontrolliert vermehren. Die häufigsten Legionellen-Infektionsquellen sind Duschen, Whirlpools sowie Maßnahmen bei denen Wasser vernebelt wird. Diese kommen vor in:
Es besteht bei öffentlichen Gebäuden eine jährliche Pflicht für Legionellenprüfungen. Eine neu in Betrieb genommene Trinkwasseranlage muss nach § 31 TrinkwV spätestens innerhalb von drei bis zwölf Monaten erstmals auf Legionellen untersucht werden. Gibt es in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keinen Legionellenbefund, kann das Untersuchungsintervall auf drei Jahre ausgedehnt werden.
Seit 2017 müssen mit der Neuauflage der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider regelmäßig inspiziert und das Nutzwasser und Zusatzwasser mikrobiologisch auf Legionellen untersucht werden. Zur Überprüfung des Nutzwassers wird der Nachweis von Legionellen geführt und zusätzlich die allgemeine Koloniezahl bestimmt. Die Untersuchung auf Pseudomonaden kann weitere Informationen auf hygienische Mängel liefern.
Spezialisiert auf die Zusammenarbeit mit Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen ist die Eurofins ht-analytik GmbH Ihr Anbieter für technische Leistungen rund um das Thema „Trinkwasser“. Wir unterstützen Sie mit Komplettlösungen für Trinkwasserinstallationen bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus der TrinkwV – von der fachlich korrekten Festlegung von Probenahmestellen, über proaktive Anlagenbegutachtungen zur Vorbeugung von Befunden, bis zur Hilfe im Falle von Positivbefunden durch Gefährdungsanalysen/Risikoabschätzungen und Sterilfilter.
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Entsprechend § 53 TrinkwV ist das Labor verpflichtet, eine Kontamination in Form des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE pro 100 Milliliter) an mindestens einer Trinkwasserprobe direkt dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Befund wird parallel dem Auftraggeber mitgeteilt.
Der Betreiber einer Trinkwasserinstallation hat in einem solchen Fall entsprechend § 51 eine Untersuchung zur Klärung der Ursachen durchzuführen, eine schriftliche Risikoabschätzung zu erstellen sowie erforderliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz umzusetzen. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Zudem kann es gemäß § 52 notwendig sein, die betroffenen Verbraucher über den vorliegenden Umstand zu informieren.
Der Anlagenbetreiber muss dem Gesundheitsamt die ergriffenen Maßnahmen mitteilen. Auf Verlangen ist zudem die Risikoabschätzung unverzüglich zu übermitteln. Das Gesundheitsamt hat des Weiteren die Möglichkeit zusätzliche Maßnahmen anzuordnen bzw. das Untersuchungsintervall zu verändern.
Die Überschreitung des Maßnahmenwertes in Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nasswäschern ziehen ebenfalls Konsequenzen nach sich. Dabei muss zunächst durch eine erneute Untersuchung geprüft werden, ob sich die Maßnahmenwertüberschreitung bestätigt. Ist dies der Fall, so sind unverzüglich Gefahrenabwehrmaßnahmen, insbesondere zur Vermeidung der Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole, zu ergreifen. Zudem hat der Betreiber die Maßnahmenwertüberschreitung über das KavKA-42.BV zu melden. Die Behörden können ebenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beim Betreiber einfordern.
Legionellen sind aerobe (auf Sauerstoff angewiesene) bewegliche Stäbchenbakterien. Sie finden sich in Süß- und Salzwasser, Grund- und Oberflächengewässern sowie auch im Boden, Schlamm und Kompost. Die Konzentrationen sind allerdings im Regelfall gering und als natürlicher Bestandteil von Gewässern für den Menschen ungefährlich. Legionellen sind erst durch die vom Menschen eingerichteten künstlichen Warmwasser- und Kühlsysteme zur Gefahr geworden.
Es gibt mehr als 48 verschiedene Legionellen Arten und 70 Serogruppen, von denen 17 bei Menschen zu Erkrankungen führen können. Die Krankheit zeigt sich als schwere Form einer Lungenentzündung und verläuft schlimmstenfalls tödlich. Sie kann sich auch als Atemwegsinfekt (Pontiac-Fieber) mit Husten, Fieber und Muskelschmerzen festsetzen.
In geringen Konzentrationen kommen Legionellen natürlich im Trinkwasser vor. Der optimale Temperaturbereich für das Wachstum liegt bei 30 bis 45 °C. Oberhalb von 55°C sind Legionellen nicht lebensfähig.
Da Legionellen bei inhalativer Aufnahme eine Gesundheitsgefahr darstellen, stellen Duschen und andere Warmwasserbereiche, in denen es zu einer Vernebelung von warmem Wasser kommen kann, eine besondere Infektionsquelle dar. Der fehlerhafte Betrieb von Trinkwasserinstallationen durch zu niedrig eingestellte Temperaturen des Warmwasserkreislaufes kann daher das Infektionsrisiko entscheidend erhöhen. Keine Infektion findet beim Trinken von Legionellen haltigem Wasser statt.
TrinkwV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
42. BImSchV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Empfehlung des Umweltbundesamtes: Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses
Empfehlung des Umweltbundesamtes: Aktualisierung der Empfehlung von 2006 „Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird“
Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
VDI 2047 Blatt 2 - 2019-01 - DIN Media
VDI 2047 Blatt 3 - 2018-04 - DIN Media
VDI 3679 Blatt 1 - 2014-07 - DIN Media
Richtlinienreihe VDI 6022 - DIN Media