Hygienisch sicherer Betrieb gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 / VDI 3679 und UBA-Empfehlung.
Eurofins Umwelt unterstützt Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern beim hygienisch einwandfreien Betrieb und gibt so die notwendige Sicherheit bei der Einhaltung der 42. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (42.BImSchV).
Erfahren Sie, wie Sie Ihr Nutzwasser sicher überprüfen lassen können.
Probenahme und Analyse unterliegen besonderen Auflagen und müssen deshalb von akkreditierten Laboren durchgeführt werden.
Unsere Leistungen im Rahmen der 42.BImSchV für Sie:
Erfahren Sie, wie Sie Ihr Nutzwasser sicher überprüfen lassen und den hygienegerechten Zustand Ihrer Anlage sicherstellen können.
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider stellen durch die Freisetzung von mikroorganismenhaltigen Aerosolen eine potenzielle Gesundheitsgefahr dar. Seit 2017 gibt es daher in Form der 42. BImSchV die gesetzliche Vorgabe Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider regelmäßig zu inspizieren und das Nutz- und Zusatzwasser auf mikrobiologische und chemische Parameter untersuchen zu lassen. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes macht hierbei einheitliche Vorgaben zur Probenahme, Analytik sowie Ergebnisermittlung und -bewertung.
Verdunstungskühlanlagen werden in der Gebäudetechnik und Industrie zur Klimatisierung und zur Kühlung von Prozesswässern eingesetzt.
Kühltürme sind Großanlagen mit mehr als 200 MW Kühlleistung, die beispielweise in Kohle-, Kern- und Gaskraftwerken benötigt werden. Die Luft wird hier im Wesentlichen durch den natürlichen Zug des Kaminbauwerks gefördert.
Nassabscheider werden häufig in Industriebetrieben mit Lackierungen oder zur Abscheidung von Prozessstäuben (Sägen, Fräsen, Bohren, Schleifen) genutzt.
Die technischen Richtlinien für diese Anlagen (VDI 2047-2/3 - VDI-Kühlturmregeln und VDI 3679) werden in der 42. BImSchV gesetzlich umgesetzt. Eine grundsätzliche Freistellung vom Anwendungsbereich der Verordnung durch Hersteller oder Betreiber ist nicht möglich.
Im Rahmen der 42. BImSchV und VDI 2047-2 / VDI 3679 haben Sie als Betreiber u.a. folgende Pflichten zu erfüllen:
Betriebsinterne Kontrollen:
Im Rahmen der 42. BImSchV und VDI 2047-2 / VDI 3679 haben Sie als Betreiber u.a. folgende Pflichten zu erfüllen:
Legionellenkonzentration [KBE Legionella spp. je 100 ml]
| Anlagenart | Prüfwert 1 | Prüfwert 2 | Maßnahmenwert |
| Verdunstungskühlanlagen | 100 | 1.000 | 10.000 |
| Nasswäscher | 100 | 1.000 | 10.000 |
| Kühltürme | 500 | 5.000 | 50.000 |
Der Gesetzgeber hat geregelt, was bei zu hohen Werten zu tun ist. Um in den ordnungsgemäßen Betrieb zurückzukehren, gibt es verschiedenen Maßnahmen wie beispielsweise:
Zusätzlich empfiehlt die VDI 2047, das Kühlwasser auf das Bakterium Pseudomonas aeruginosa untersuchen zu lassen, welches ein Indikator für Biofilme im System ist. Die von P. aeruginosa gebildeten Schleimschichten können Legionellen und andere Keime beherbergen und wieder freisetzen, was zu erhöhten Messwerten führen kann.
Überschreitung der Prüfwerte 1 oder 2 für Legionellen:
Überschreitung des Maßnahmenwerts für Legionellen:
Bei 100-facher Überschreitung des Referenzwertes:
Anstieg der Konzentration von Pseudomonas aeruginosa:
Legionellen im Zusatzwasser/ Nachspeisewasser
Als akkreditierter und deutschlandweit vertretener Laborpartner begleiten wir Sie zuverlässig von der Probenahme bis zur Auswertung und Interpretation sicherer und validierter Ergebnisse. Der sichere Betrieb Ihrer Anlage ist unser Fokus.
Wichtig: Gemäß UBA-Empfehlung und 42. BImSchV muss sowohl die Probenahme und Transport als auch die Analytik durch ein hierzu akkreditiertes Labor durchgeführt werden.
Unsere Labore sind bei der Deutschen Akkreditierungsstelle für die Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß § 3 Absatz 8 42. BImSchV akkreditiert. Erhalten Sie Gewissheit beim sicheren Betrieb Ihrer Anlage und sprechen Sie uns an!