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Nutzwasser in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern

Hygienisch sicherer Betrieb gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 / VDI 3679 und UBA-Empfehlung.

Eurofins Umwelt unterstützt Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern beim hygienisch einwandfreien Betrieb und gibt so die notwendige Sicherheit bei der Einhaltung der 42. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (42.BImSchV).

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Nutzwasser sicher überprüfen lassen können.

Unsere Dienstleistungen

Probenahme und Analyse unterliegen besonderen Auflagen und müssen deshalb von akkreditierten Laboren durchgeführt werden. 

Unsere Leistungen im Rahmen der 42.BImSchV für Sie: 

  • Akkreditierte Probenahme und Probenahmekoordination
  • Akkreditierte mikrobiologische Analytik auf Legionellen, allgemeine Koloniezahl 22°C/36°C, Pseudomonas aeruginosa sowie relevante chemische Parameter nach VDI 2047-2/3 (VDI-Kühlturmregel) und VDI 3679
  • Ermittlung der Serogruppen bei Maßnahmenwertüberschreitung
  • Ausweisung von Prüfwert- und Maßnahmenwertüberschreitungen
  • Untersuchungen zur Ermittlung des mikrobiologischen Normalzustands (Referenzwert)
  • Engmaschige betriebsinterne Kontrollen (Dipslide-Untersuchung auf Gesamtkeimzahl)
  • Hygiene-Inspektionen (vierteljährliche Hygiene-Inspektion der Anlagenkomponenten nach VDI 2047-2, Hygienecheck vor Wieder-/Inbetriebnahme gem. 42.BImSchV)

 

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Nutzwasser sicher überprüfen lassen und den hygienegerechten Zustand Ihrer Anlage sicherstellen können.

Gesetzliche Grenzwerte und Vorgaben für Kühl- und Waschflüssigkeit

Was ist die 42.BImSchV – Ist meine Anlage beprobungspflichtig?

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Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider stellen durch die Freisetzung von mikroorganismenhaltigen Aerosolen eine potenzielle Gesundheitsgefahr dar. Seit 2017 gibt es daher in Form der 42. BImSchV die gesetzliche Vorgabe Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider regelmäßig zu inspizieren und das Nutz- und Zusatzwasser auf mikrobiologische und chemische Parameter untersuchen zu lassen. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes macht hierbei einheitliche Vorgaben zur Probenahme, Analytik sowie Ergebnisermittlung und -bewertung. 

Verdunstungskühlanlagen werden in der Gebäudetechnik und Industrie zur Klimatisierung und zur Kühlung von Prozesswässern eingesetzt.

Kühltürme sind Großanlagen mit mehr als 200 MW Kühlleistung, die beispielweise in Kohle-, Kern- und Gaskraftwerken benötigt werden. Die Luft wird hier im Wesentlichen durch den natürlichen Zug des Kaminbauwerks gefördert. 

Nassabscheider werden häufig in Industriebetrieben mit Lackierungen oder zur Abscheidung von Prozessstäuben (Sägen, Fräsen, Bohren, Schleifen) genutzt.

Die technischen Richtlinien für diese Anlagen (VDI 2047-2/3 - VDI-Kühlturmregeln und VDI 3679) werden in der 42. BImSchV gesetzlich umgesetzt. Eine grundsätzliche Freistellung vom Anwendungsbereich der Verordnung durch Hersteller oder Betreiber ist nicht möglich.

 

Untersuchung des Nutzwassers (Kühlwasser)

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Im Rahmen der 42. BImSchV und VDI 2047-2 / VDI 3679 haben Sie als Betreiber u.a. folgende Pflichten zu erfüllen:

  • Nutzwasser von Verdunstungskühlanlagen (Kühlwasser) und Nassabscheidern (Waschflüssigkeit) ist das Wasser, welches der Wärmeabfuhr bzw. der Reinigung dient und im Kontakt mit der Atmosphäre steht. 
    Der Betreiber hat gem. 42.BImSchV in diesem Nutzwasser mindestens alle drei Monate eine mikrobiologische Untersuchung durchführen zu lassen.
    Diese Probenahme und Analyse muss von einem dafür akkreditierten Labor durchgeführt werden.
    Die zu untersuchenden Parameter sind Legionella und allgemeine Koloniezahl 22°C/36°C. Sind die gesetzlichen Prüfwerte überschritten, verkürzen sich die Prüfabstände.
  • Nach VDI 2047-2 sind zudem die anlagenspezifischen chemischen Parameter des Nutzwassers regelmäßig zu kontrollieren.
  • Die VDI 2047-2 gibt des Weiteren eine vierteljährliche Hygieneinspektion aller Anlagenteile auf Ablagerungen, Biofilme und Verschmutzungen durch geschultes Personal vor.
  • Für den mikrobiologischen Normalzustand der Anlagen muss ein Referenzwert für die allgemeine Koloniezahl bei 22/36°C ermittelt werden. 

Betriebsinterne Kontrollen: 

  • Gemäß 42. BImSchV hat der Betreiber im Rhythmus von zwei Wochen die hygienische Beschaffenheit des Nutzwassers zu untersuchen. Dies kann über chemische, physikalische oder mikrobiologische Kenngrößen erfolgen.
    In der Regel findet dies mittels Dipslide-Nährböden auf den Parameter Gesamtkeimzahl statt.

Untersuchung des Zusatzwassers/Nachspeisewassers

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Im Rahmen der 42. BImSchV und VDI 2047-2 / VDI 3679 haben Sie als Betreiber u.a. folgende Pflichten zu erfüllen:

  • Zusatzwasser/Nachspeisewasser ist das Wasser, das dem Nutzwasser zugesetzt wird.
    Dies geschieht zum Ausgleich von Verdunstungsverlusten oder zur Begrenzung der Eindickung.

    Der Betreiber hat gem. 42. BImSchV das Zusatzwasser/Nachspeisewasser mindestens einmal vor Wieder-/Inbetriebnahme bzw. nach Stillstandzeiten von länger als 7 Tagen (Wiederaufnahme des Betriebs) auf den Parameter Legionella untersuchen zu lassen.

    Zudem sind die anlagenspezifischen chemischen Parameter nach VDI 2047-2 (siehe Herstellerangaben) zu kontrollieren.

  • Vor Wieder-/Inbetriebnahme bzw. Wiederaufnahme des Betriebs muss zudem der Hygienecheck gem. 42. BImSchV-Anlage 2 unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person durchgeführt werden.

 

Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen nach 42. BImSchV Anlage 1

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Legionellenkonzentration [KBE Legionella spp. je 100 ml]

Anlagenart         Prüfwert 1 Prüfwert 2 Maßnahmenwert
Verdunstungskühlanlagen 100 1.000 10.000
Nasswäscher 100 1.000 10.000
Kühltürme 500 5.000 50.000

 

Was tun bei zu hohen Konzentrationen?

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Der Gesetzgeber hat geregelt, was bei zu hohen Werten zu tun ist. Um in den ordnungsgemäßen Betrieb zurückzukehren, gibt es verschiedenen Maßnahmen wie beispielsweise:

  • eine Desinfektion (Stoßdosierung Biozid)
  • ein kompletter Wasserwechsel
  • eine Verdünnung des Nutzwassers durch Abschlämmen
  • kürzere Überwachungsintervalle für die Eigen- und Fremdüberwachung
  • Gefährdungsanalyse des Systems, um Schwachstellen zu identifizieren

Zusätzlich empfiehlt die VDI 2047, das Kühlwasser auf das Bakterium Pseudomonas aeruginosa untersuchen zu lassen, welches ein Indikator für Biofilme im System ist. Die von P. aeruginosa gebildeten Schleimschichten können Legionellen und andere Keime beherbergen und wieder freisetzen, was zu erhöhten Messwerten führen kann.

Überschreitung der Prüfwerte

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Überschreitung der Prüfwerte 1 oder 2 für Legionellen: 

  • unverzügliche Nachuntersuchung und ggf. monatliche Folgeuntersuchungen veranlassen
  • Sofortmaßnahmen und Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache
  • Wöchentliche betriebsinterne Überprüfungen

Überschreitung des Maßnahmenwerts für Legionellen:

  • Untersuchung zur Differenzierung der nachgewiesenen Legionellen veranlassen.
  • Unverzüglich monatliche Folgeuntersuchungen veranlassen
  • Zuständige Behörden sind unverzüglich zu informieren
  • Sofortmaßnahmen und Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache
  • Ggf. zusätzliche Gefahrenabwehrmaßnahmen

Bei 100-facher Überschreitung des Referenzwertes: 

  • Sofortmaßnahmen und Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache.

Anstieg der Konzentration von Pseudomonas aeruginosa:

  • 100 bis <1000 KBE/100 ml: Ergreifen von Maßnahmen sowie erneute Untersuchung geboten; bei Bestätigung der Konzentration Untersuchungen im monatlichen Rhythmus.
  • ≥ 1000 KBE/100 ml: Sofortiges Ergreifen von Maßnahmen sowie eine mikrobiologische Untersuchung im monatlichen Rhythmus geboten; bei Bestätigung der Konzentration Erhöhung der Anzahl der Probenahmestellen.

Legionellen im Zusatzwasser/ Nachspeisewasser

  • Bei einer Zusatzwasseruntersuchung nach §3 (5) 42. BImSchV darf der Prüfwert 2 für Legionellen nicht überschritten werden.



Akkreditierte Labore

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Als akkreditierter und deutschlandweit vertretener Laborpartner begleiten wir Sie zuverlässig von der Probenahme bis zur Auswertung und Interpretation sicherer und validierter Ergebnisse. Der sichere Betrieb Ihrer Anlage ist unser Fokus.

Wichtig: Gemäß UBA-Empfehlung und 42. BImSchV muss sowohl die Probenahme und Transport als auch die Analytik durch ein hierzu akkreditiertes Labor durchgeführt werden.

Unsere Labore sind bei der Deutschen Akkreditierungsstelle für die Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß § 3 Absatz 8 42. BImSchV akkreditiert. Erhalten Sie Gewissheit beim sicheren Betrieb Ihrer Anlage und sprechen Sie uns an!