Jeder Arbeitgeber übernimmt laut Gesetz die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Wir sind Ihr Partner, wenn es um die Ermittlung und Beurteilung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz geht.
Nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegen Arbeitsplätze, an denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, der Ermittlungs- und Überwachungspflicht. Die Umsetzung dieser Ermittlungs- und Überwachungspflicht erfolgt unter Berücksichtigung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Eurofins Umwelt-Gesellschaften unterstützen Sie im Bereich Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz mit: