Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten, die mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sind und in denen sich das Wasser hinter einer Sicherheitseinrichtung befindet, ist gemäß TrinkwV nicht Teil der Trinkwasserinstallation, sondern Betriebswasser.
Nichtsdestotrotz gelten auch hierfür mikrobiologische Qualitätsstandard zum Schutz der Patienten und Patientinnen.
Die Zuständigkeit für hygienische Anforderungen für dieses Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten liegt bei der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO), da diese nach dem Infektionsschutzgesetz für wissenschaftliche Empfehlungen zum Schutz der Patienten zuständig ist. Danach darf in Dentaleinheiten gem. § 3 TrinkwV nur Wasser eingespeist werden, das den Anforderungen dieser Verordnung entspricht. Die Anzahl von Bakterien im Wasser in der Behandlungseinheit sollte demzufolge nicht höher sein als im Trinkwasser, für das die Trinkwasserverordnung gilt, die eine Koloniezahl von max. 100 KBE/ml fordert.
Durch das Robert-Koch-Institut empfohlen wird eine Untersuchung auf die Parameter Gesamtkoloniezahl bei 36°C, Legionellen und Pseudomonas aeruginosa nach den Methoden der TrinkwV.