Klärschlämme fallen bei der Abwasserreinigung als Abfälle zur Verwertung oder Entsorgung an. Zurzeit werden etwa zwei Drittel der Klärschlämme verbrannt, ein Drittel landwirtschaftlich genutzt. Zurückgeführt werden kann dies unter anderem auf steigende Qualitätsanforderungen sowie Ausbringungsbeschränkungen (Düngerecht).
Mit der Verabschiedung der novellierten Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) am 27.09.2017 stehen die Rückgewinnung von Phosphor aus Aschen der thermischen Klärschlammverwertung sowie die generelle Verringerung von Schadstoffeinträgen in landwirtschaftlich genutzten Böden im Fokus. Die Anforderungen der Verordnung sollen künftig auch im Bereich des Landschaftsbaues und der Rekultivierung Berücksichtigung finden. Die Verordnung regelt jetzt umfassend die Abgabe, Gemischherstellung, Behandlung und Untersuchung von Klärschlamm, Klärschlammgemischen und Klärschlammkompost unter Berücksichtigung des Nähr- und Schadstoffinventars der für eine Aufbringung vorgesehenen Böden.
Wir verfügen über matrixbezogene Analyseverfahren und speziell für die Klärschlammanalytik reservierte Laborbereiche und Analysegeräte. Wir entnehmen Klärschlamm- und Klärgasproben aus Klärbecken und Schlammbehältern, füllen diese in parameterspezifische Behältnisse mit entsprechender Konservierung sowie erstellen und verwalten auf Wunsch Probenahmezeitpläne für die Versorger. Ebenso bieten wir Ihnen die Probenabholung und deutschlandweite Logistiklösungen für den Probentransport an.
Das Eurofins Umwelt Labornetzwerk blickt auf mehrjährige Erfahrung in der Klärschlammanalytik zurück. Wir betreiben nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Labore, die für die Klärschlammanalytik zugelassen sind. Unsere qualifizierten Mitarbeiter beraten sie kompetent und zielsicher.
In Experimentalstudien stellen wir fest, ob sich Ihr Klärschlamm durch andere Flockungshilfsmittel oder veränderte Prozessparameter noch effektiver entwässern lässt. Wir untersuchen für Sie die Wirksamkeit biologischer Flockungshilfsmittel mit Hinblick auf das Verbot zur landwirtschaftlichen Verwertung von PAA-haltigen Klärschlämmen ab 01.01.2019. Weiterhin analysieren wir Ihr gereinigtes Abwasser auf prioritäre Stoffe nach EG-WRRL und finden für Sie Eliminationsmöglichkeiten. Dafür stehen uns drei vollautomatische Laborkläranlagen zur Verfügung, in denen Szenarien aller Art sowie eine Klärschlammnachbehandlung simuliert werden können. Auch die biologische Abbaubarkeit organischer Stoffe in kommunalen oder industriellen Kläranlagen kann mit diesem Equipment geprüft werden.
Bodenbezogene Untersuchungspflichten wurden um organische Schadstoffe erweitert
Die Bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm ist zusätzlich für den Landschaftsbau auch als Bestandteil von Gemischen für „durchwurzelbare Bodenschichten“ nach den Vorgaben der BBodSchV möglich
Klärschlammbezogene Untersuchungen wurden erweitert um
› Arsen, Thallium, Chrom-VI, Eisen,
› Dioxine/Furane einschließlich dioxin-like PCB,
› Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), Benzo(a)pyren (BaP),
› Salmonellen
Neue Grenzwerte:
› Zink: 4000 mg/kg TS
› Kupfer: 900 mg/kg TS
› AOX: 400 mg/kg TS
› Benzo(a)pyren: 1 mg/kg TS
› PCB 28 – 180: je 0,1 mg/kg TS
Intervalle:
› „kleiner“ Analysenumfang wird je 250 Tonnen TS Klärschlamm gefordert und ist mindestens im Abstand von drei Monaten und maximal einmal pro Monat durchzuführen, Klärschlammgemische und -kompost je 500 Tonnen TS
› „große Analyse“ weiterhin im Abstand von zwei Jahren
Die Ergebnisse sind innerhalb von vier Wochen der Behörde vorzulegen.
Die Abgabe des Klärschlammes sollte einer freiwilligen Qualitätssicherung unterzogen werden.
Änderung des Anzeige- und Lieferscheinverfahrens, Registerführung: zusätzliche Informationen gefordert
Die Möglichkeit zur bodenbezogenen Klärschlammverwertung endet für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten (EW) im Jahr 2029, mit mehr als 50.000 EW im Jahr 2032. Anlagen mit weniger als 50.000 EW können Klärschlämme auch nach dem Ablauf der Verordnung zur landwirtschaftlichen Verwertung abgeben.