Volumenanforderungen:
Gemäß USP <788> / EP 2.9.19 / JP 6.07 ist ein Mindestvolumen von 25 mL erforderlich, um die harmonisierten Anforderungen zu erfüllen. Wenn das Füllvolumen >25 mL beträgt und nur ein Behälter dieses Volumen enthält, reicht ein einzelner Behälter für die Prüfung aus.
Liegt das Füllvolumen <25 mL, sind mindestens 10 Behälter erforderlich.
Eine Verdünnung der Proben kann bei Bedarf durchgeführt werden.
USP <787>:
Diese Methode kann als Alternative zu USP <788> verwendet werden und ist speziell für die Prüfung von therapeutischen Proteininjektionen und verwandten Präparaten vorgesehen. Es sind kleinere Testvolumina zulässig.
Im Gegensatz zu USP <788> gibt es keine spezifische Volumenanforderung.
Die Probenhandhabung berücksichtigt mögliche Herausforderungen bei der Analyse dieser Materialtypen.
Partikelgrößen:
Die pharmakopöische Vorgabe sieht die Zählung von Partikeln ab ≥10 µm und ≥25 µm vor. Zusätzlich können Partikel im Bereich von ≥2 µm bis 400 µm erfasst werden.
USP <789>:
Diese Methode ist speziell für die Prüfung von ophthalmischen Lösungen und verwandten Präparaten vorgesehen. Die Volumenanforderungen entsprechen denen von USP <788>. Die Probenhandhabung berücksichtigt die besonderen Anforderungen bei der Analyse dieser Produkte.
Partikelgrößen:
Die Vorgabe umfasst die Zählung von Partikeln ab ≥10 µm, ≥25 µm und ≥50 µm.
Technische Ausstattung:
Die Prüfung erfolgt mit unserem HIAC 9703+ Liquid Particle Counting System.